Wahlergebnis kann nun im Bundesgesetzblatt kundgemacht werden
Bloßer Hinweis auf „Platzmangel“ genügt nicht
Der Verfassungsgerichtshof tritt am 14. und am 22. November 2022 zusammen, um diese Fälle zu behandeln.
Richterkollegium traf etwa 500 Entscheidungen, die nach und nach veröffentlicht werden