VfGH hebt Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts auf
Bloßer Hinweis auf „Platzmangel“ genügt nicht
Regelung im NÖ Elektrizitätswesengesetz 2005 wegen Verstoßes gegen Grundsätze der Grundversorgung aber aufgehoben
Der Vorsitzende der Landeshauptleutekonferenz zu Besuch bei Präsident Grabenwarter